Bei den meisten zahnmedizinischen Behandlungen ist eine örtliche Betäubung die übliche Methode. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen immer übernommen.

Bei größeren Eingriffen ist aber auch eine Behandlung unter Vollnarkose möglich und manchmal angezeigt. Hierfür werden die Kosten nur, wenn sie aus rein medizinischen Gesichtspunkten notwendig erscheint.

Wann bekommt man eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

Die meisten Zahnbehandlungen werden ohne Narkose durchgeführt. In Absprache mit dem behandelnden Zahnarzt kann aber in unserer Praxis in Köln eine Vollnarkose beim Zahnarzt durchgeführt werden. Entweder bei besonders schwierigen Behandlungen oder auf besonderen Wunsch des Patienten. Bei manchen Eingriffen in der Oralchirurgie, schwierigen Umständen oder bei Kindern kann eine Vollnarkose sinnvoll sein. Auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten kann jeder Patient um eine Vollnarkose bitten.

Gründe für die Zahnbehandlung unter Vollnarkose können sein:

  • Die operative Entfernung von Weisheitszähnen
  • Umfangreiche Behandlungen von mehreren Zähnen in einer Sitzung Zahnersatz mit Implantaten
  • Versorgung mit All-on-4-Implantaten
  • Bei Allergie gegen das Lokalanästhetikum
  • Entfernung von Abszessen (da hierbei ein Lokalanästhetikum nicht wirkt)
  • Bei Wurzelspitzenresektionen
  • Wenn der Patient unter starkem Würgereiz leidet
  • Bei Patienten, die aufgrund von Behinderung nur eingeschränkt mitwirken können
  • Spritzenphobie oder Zahnarztphobie

Insbesondere Angstpatienten profitieren von einer Vollnarkose beim Zahnarzt. So wissen Sie im Voraus, dass sie keine Schmerzen erleben werden und der Stress vor einer Operation oder einer Behandlung sinkt beträchtlich. Das ist sowohl für den Patienten als auch für den behandelnden Zahnarzt von Vorteil.

Bietet DENVITA die Zahnbehandlung unter Vollnarkose an?

Ja, im DENVITA Dentalzentrum Köln ist die Behandlung unter Vollnarkose möglich.

Sie möchten wissen, ob für Sie eine Behandlung unter Vollnarkose infrage kommt? Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie eine Beratung in unsere Zahnarztpraxis in Köln unter Tel.: 0221 27 24 34 0 oder nutzen Sie unseren Online Terminplaner.

Wer überwacht die Durchführung einer Zahnbehandlung unter Narkose?

Verantwortlich sind ein Narkosefacharzt und ein Assistent

Vor der Vollnarkose

Vor jeder Vollnarkose wird der Zahnarzt eine ausführliche Anamnese über den Gesundheitszustand des Patienten durchführen. Dazu gehören Alter, Gewicht, Allergien, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen aber auch der momentane Ist-Zustand. Der Patient wird darüber aufgeklärt, wie lange vor der Behandlung nicht gegessen und getrunken werden darf. Weiterhin wird der Patient darüber informiert, ab wann er wieder selbstständig ein Fahrzeug wie Auto oder Fahrrad bedienen darf.

Eine Vollnarkose ist kein gänzlich risikofreier Eingriff. Daher werden vor jeder Vollnarkose werden Risiken und Nutzen gegeneinander aufgewogen. Alle besprochenen Detailpunkte werden schriftlich festgehalten und von Ihnen als Patient sowie dem durchführendem Arzt (Anästhesisten/Narkosearzt) unterschrieben.

Während der Behandlung unter Vollnarkose

Für die korrekte Einleitung und Durchführung der Vollnarkose ist immer ein Anästhesist anwesend und verantwortlich. Er kontrolliert Blutdruck, Kreislauf, Atmung, Schlaftiefe und Herzschlag. Dafür werden Blutdruck und Puls gemessen und ein EKG geschrieben sowie manchmal auch ein vereinfachtes EEG. Der Anästhesist entscheidet auch über die korrekte Dosierung des Narkosemittels. So kann sich Ihr behandelnder Zahnarzt voll und ganz auf die eigentliche Behandlung konzentrieren.

Da der Körper nicht mehr von alleine atmet während einer Vollnarkose muss der Patient vom Anästhesisten künstlich beatmet werden.

Dafür stehen zwei Methoden zur Verfügung:

  • Es wird ein Beatmungsschlauch in die Luftröhre eingelegt, sobald der Patient schläft.
  • Häufig reicht auch eine Beatmungsmaske, die in den Mund-Rachen-Raum geschoben wird.

Nach der Behandlung

In einem separaten Ruheraum können Sie in Ruhe aufwachen und werden von Ihrem Anästhesisten sowie Pflegekräften kompetent und fürsorglich betreut. Meistens können Sie nach einer gewissen Zeit der Erholung nach Hause.

Wie verläuft eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

Alle physiologischen Vorgänge werden von modernen Geräten überwacht. Nach Beendigung stationärer Aufenthalt bis alle Organe stabil und von alleine arbeiten.

Für eine Vollnarkose beim Zahnarzt stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die GasnarkoseSie ist die älteste Form der Vollnarkose und wird auch heute nach wie vor noch angewandt. Dem Anästhesisten stehen dafür verschiedene Gase zur Verfügung. Diese werden vom Patienten eingeatmet und entfalten sich im Gehirn. Für die Narkosetiefe orientiert sich der Anästhesist an der Konzentration des Narkosegases in der Atemluft des Patienten. Zusätzlich werden meist Schmerzmittel, sogenannte Opiate, zur vollständigen Schmerzausschaltung eingeschaltet.
  • Die InjektionsnarkoseDas Risiko von Übelkeit und Erbrechen nach dem Aufwachen aus der Vollnarkose ist bei der Injektionsnarkose im Vergleich zur Gasnarkose geringer. Die Einschätzung über die Höhe der Konzentration des Schlafmittels im Blut ist allerdings nicht genau zu messen. Der Anästhesist orientiert sich durch die Beobachtung von Blutdruck, Puls, Tränenfluss und Schwitzen sowie Bewegungen. Auch diese Narkoseform wird durch die Gabe von Schmerzmitteln begleitet.

Wenn bei Ihnen eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose durchgeführt wird sollten Sie einen stationären Aufenthalt anschließend einplanen. In Absprache mit Ihrem behandelnden Zahnarzt können Sie abklären, wie lange dieser voraussichtlich dauert. Auf jeden Fall werden Sie so lange stationär betreut, bis alle Organe selbstständig und ohne Komplikationen arbeiten.

Zahnarzt und der Facharzt für Anästhesiologie arbeiten eng zusammen

Da Behandlungen unter Vollnarkose in der Zahnarztpraxis nicht unbedingt täglich vorkommen, ziehen wir bei DENVITA erfahrene Anästhesisten oder genauer Fachärzte für Anästhesiologie bei entsprechenden OPs hinzu. So können Sie ganz sicher sein, in besten Händen zu sein!

Ist die Behandlung unter Vollnarkose eine Kassenleistung?

Bei Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens

Ist eine konventionelle Zahnbehandlung bei Ihnen nur unter Vollnarkose möglich, weil Sie unter einer Zahnbehandlungsphobie leiden, sollten Sie sich von Ihrem Psychotherapeuten eine Bescheinigung hierüber für Ihre Krankenkasse ausstellen lassen, in der die Notwendigkeit begründet wird. So kann eine Kostenübernahme erreicht werden.

Bei anerkannten Angstzuständen

Leiden Sie unter schweren Angstzuständen, die ärztlich anerkannt sind und können deswegen nicht unter einer Lokalanästhesie behandelt werden übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Vollnarkose. Ein entsprechendes ärztliches Gutachten sollte auch hier Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden.

Bei Kleinkindern

Ist das zu behandelnde Kind unter 12 Jahre alt übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Vollnarkose auch ohne gesondertes ärztliches Gutachten über eine außerordentliche Notwendigkeit.
Über diese Patientengruppe hinaus können auch die Kosten einer Vollnarkose für Patienten mit einer geistigen Behinderung oder schwerer Bewegungsstörung übernommen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass eine schwere Unverträglichkeit / Allergie gegenüber örtlichen Betäubungsmitteln vorliegt. Auch wenn ein chirurgischer Eingriff erforderlich ist, der auf gar keinen Fall unter einer Lokalanästhesie (LA) durchgeführt werden kann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Vollnarkose.

Haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen können die Kosten durch diese Versicherung alleinig oder zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Informieren Sie Ihren Versicherungsgeber rechtzeitig über die anstehende Behandlung.

Weitere Narkose-Methoden in der Zahnarztpraxis

Dämmerschlaf

Der Patient unterliegt einer Bewusstseinstrübung, kann aber kommunizieren. Schmerzausschaltung über Lokalanästhesie.

Der Dämmerschlaf, eingeleitet durch die Verabreichung eines Seditiva, eignet sich hervorragend bei Patienten im Unruhezustand aufgrund von physischen oder psychischen Erkrankungen. Viele Patienten empfinden es als beruhigend, dass Sie weiterhin kommunizieren können. Eine zusätzliche Lokalanästhesie ist durchaus üblich. Es handelt sich hier um eine Behandlung ohne Angst und Stress als positives Erlebnis für Patienten mit bisher eher negativen Erfahrungen.

Sedierung

Empfohlen für längere Eingriffe. Der Zustand ähnelt dem des natürlichen Schlafes. Aufwachen schon nach 5–10 Minuten nach Beendigung.

Bei einer Sedierung werden die Funktionen des zentralen Nervensystems durch ein Beruhigungsmittel (Sedativum / Sedativ) gedämpft. In höherer Dosierung wird die bewusste Wahrnehmung ausgeschaltet, wodurch sich der Patient auch von eventuellen Ängsten distanziert. Trotzdem bleibt der Patient ansprechbar. Damit lebensnotwendige Schutzreflexe wie zum Beispiel der Hustenreflex erhalten bleiben trifft Ihr Anästhesist die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen. Ist die Behandlung abgeschlossen wachen Sie aufgrund der sehr genau zu berechnenden Sedierung meist nach 5–10 Minuten wieder auf.

Die Analgosedierung

Von dieser Art der Sedierung wird gesprochen, wenn zusätzlich ein Analgetikum zur Schmerzausschaltung verabreicht wird. Hier ist eine komplette und konstante Überwachung des Patienten durch einen Anästhesisten unumgänglich.

Lachgas

Eine weitere Sedierungsmethode ist die Behandlung unter Lachgas. Lachgas ist seit Jahrzehnten erprobt und entfaltet vor allem für Angstpatienten und Patienten mit Würgereiz seine angenehm entspannende und angstlösende Wirkung. Während der Sedierung mit Lachgas fühlt sich der Patient völlig entspannt, leicht und von jedem Stress befreit. Eine eventuell vorhandene Angst wird deutlich minimiert oder verschwindet sogar gänzlich.

In der Anwendung ist die Entspannung /Sedierung unter Lachgas einfach. Der Patient atmet während der Behandlung entspannt durch eine Silikonmaske ein und aus. Jede Behandlung beginnt mit reinem Sauerstoff und endet auch mit reinem Sauerstoff. In der Zwischenzeit wird die Lachgaskonzentration bis auf maximal 70 % langsam gesteigert, bis der gewünschte Effekt eintritt. Aufgrund seiner guten Verträglichkeit und einfachen Durchführung ist die Behandlung mit Lachgas nicht nur bei größeren Eingriffen möglich, sondern auch zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung.

Ihre Fragen zur Vollnarkose beim Zahnarzt:

Welche Gründe gibt es für eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

Wie ist der Ablauf einer Vollnarkose bei einer Zahnbehandlung?

Welche weiteren Sedierungsmethoden gibt es beim Zahnarzt?

DENVITA Dentalzentrum Köln

Man sollte häufig zum Zahnarzt gehen, damit die Zähne gesund bleiben und man nicht so häufig zum Zahnarzt muß.

— Volksweisheit